Zum Inhalt springen
18+ Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe kostenlos und anonym: 0800 1 37 27 00 (BIÖG) · Verantwortungsvoll spielen
In der Nähe
Glossar

5-Sekunden-Regel

Definition: Die 5-Sekunden-Regel schreibt vor, dass eine Spielrunde an Geldspielgeräten frühestens nach fünf Sekunden beendet sein darf, um zu schnelles Spiel zu verhindern.

Nach der Spielverordnung, die für Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten gilt, beträgt die Mindestspieldauer einer Runde fünf Sekunden. Innerhalb dieser fünf Sekunden darf der Einsatz höchstens 0,20 Euro betragen, der mögliche Gewinn ist dabei auf höchstens 2 Euro begrenzt. Bei längeren Spielabständen bis zu 75 Sekunden dürfen Einsatz und Gewinn schrittweise ansteigen, jeweils um festgelegte Beträge pro zusätzlicher voller Sekunde.

Zusätzlich begrenzt die Spielverordnung den Verlust über eine ganze Stunde: Die Summe der Verluste, also Einsätze abzüglich Gewinne, darf innerhalb einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen. Nach einer Stunde ununterbrochenen Spiels an einem Gerät ist zudem eine mindestens fünfminütige technische Spielpause vorgeschrieben, in der keine weiteren Einsätze möglich sind.

Beispielrechnung: Spielst du am Minimum von fünf Sekunden pro Runde durchgehend eine Stunde lang, ergeben sich rechnerisch maximal 720 Runden in dieser Zeit. Selbst bei durchgehend maximalem Einsatz von 0,20 Euro pro Runde greift die separate Verlustgrenze von 60 Euro pro Stunde, die in der Praxis verhindert, dass die theoretische Rundenzahl tatsächlich zu einem höheren Verlust führt.

Ein Missverständnis ist, die 5-Sekunden-Regel gelte identisch auch für Online-Automatenspiele. Für lizenzierte Online-Anbieter gilt mit der Spielerinformation nach 60 Minuten eine eigene, andere Pausenregelung, während die konkrete 5-Sekunden-Grenze mit ihren Euro-Beträgen speziell für stationäre Geldspielgeräte in der Spielverordnung festgelegt ist. Ergänzend begrenzt die Spielverordnung auch die maximale Anzahl an Geldspielgeräten je Spielhalle und schreibt einen Mindestabstand zwischen einzelnen Geräten innerhalb desselben Raums vor.

Verwandte Begriffe

Quelle: § 13 SpielV, Spielverordnung (freirecht.de) · Redaktion spielothek.online, Stand September 2026