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Glossar

Spielpause

Definition: Eine Spielpause ist eine vorgeschriebene Unterbrechung des Spiels, sowohl technisch an Geldspielgeräten nach einer Stunde als auch als bewusste Selbstschutzmaßnahme.

Der Begriff Spielpause hat im deutschen Glücksspielrecht zwei eng verwandte Bedeutungen. Zum einen schreibt die Spielverordnung für Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten eine technisch erzwungene Pause von mindestens fünf Minuten vor, nachdem ein Gerät eine Stunde lang ununterbrochen bespielt wurde. Zum anderen bezeichnet Spielpause allgemein jede bewusste Unterbrechung des eigenen Spielens als Mittel des Selbstschutzes.

Bei Online-Automatenspielen übernimmt die sogenannte Reality-Check-Funktion eine ähnliche Rolle: Nach 60 Minuten ununterbrochenem Spiel musst du ein Informationsfeld aktiv bestätigen, anschließend ist ebenfalls eine mindestens fünfminütige Pause vorgeschrieben, bevor das Spiel fortgesetzt werden kann. In beiden Fällen, stationär wie online, ist die Pause technisch erzwungen und nicht überspringbar.

Beispiel: Spielst du an einem Geldspielgerät durchgehend von 14:00 bis 15:00 Uhr, schaltet sich das Gerät um 15:00 Uhr automatisch für mindestens fünf Minuten ab, unabhängig davon, ob du weiterspielen möchtest. Frühestens um 15:05 Uhr lässt sich das Spiel technisch fortsetzen.

Ein Missverständnis ist, die vorgeschriebene technische Pause sei bereits ein ausreichender Schutz vor exzessivem Spielverhalten. Sie verhindert zwar stundenlanges Dauerspielen an einem einzelnen Gerät, ersetzt aber keine bewusste eigene Budget- und Zeitplanung, für die Tools wie der Budget-Rechner oder der Selbsttest zusätzliche Orientierung bieten können. Für dich persönlich kann es sinnvoll sein, zusätzlich zu den gesetzlich erzwungenen Pausen eigene, freiwillige Spielpausen einzuplanen, etwa mithilfe eines festen Zeitlimits, das du dir vor Spielbeginn selbst setzt. Wichtig ist dabei, technisch erzwungene Pausen an Geldspielgeräten nicht mit einer eigenverantwortlichen Spielpause zu verwechseln, die du unabhängig von gesetzlichen Vorgaben jederzeit selbst einlegen kannst.

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Verwandte Begriffe

Quelle: Konkrete Spielerschutzmaßnahmen für verschiedene Glücksspielarten (GGL) · Redaktion spielothek.online, Stand September 2026