Geldspielgerät
Ein Geldspielgerät ist ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33c der Gewerbeordnung, das mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet ist und dem Spielenden die Möglichkeit eines Geldgewinns bietet. Bevor ein solches Gerät in Deutschland aufgestellt werden darf, muss es die Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durchlaufen, die die Einhaltung der technischen Vorgaben der Spielverordnung bestätigt.
Die Spielverordnung begrenzt bei Geldspielgeräten konkret die Mindestspieldauer auf fünf Sekunden mit maximal 0,20 Euro Einsatz und höchstens 2 Euro Gewinn je Runde in dieser Zeit, dazu eine Verlustgrenze von 60 Euro pro Stunde und eine vorgeschriebene fünfminütige Pause nach einer Stunde ununterbrochenem Spiel. Auch die Zahl der Geräte je Spielhalle beziehungsweise je Gaststätte ist begrenzt.
Beispiel: Bevor ein Hersteller ein neues Geldspielgerät auf den deutschen Markt bringt, lässt er es von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt prüfen, ob die technischen Vorgaben zu Einsatz, Gewinn und Verlust je Zeiteinheit exakt eingehalten werden. Nach Ablauf der Zulassungsdauer muss das Gerät entweder erneut geprüft oder vom Markt genommen werden.
Ein Missverständnis ist, Geldspielgerät und Unterhaltungsspielgerät seien dasselbe. Ein Unterhaltungsspielgerät bietet keine Gewinnmöglichkeit in Geld und unterliegt deshalb deutlich weniger strengen Vorgaben als ein Geldspielgerät, das ausdrücklich mit Geldgewinn arbeitet. Für die technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist ausschließlich die verbaute Software und Elektronik des jeweiligen Geräts maßgeblich, eine nachträgliche Manipulation durch Aufsteller oder Spielende ist ausdrücklich untersagt und strafbar.