Buchmacher
Als Buchmacher wird die Person oder das Unternehmen bezeichnet, das Sportwetten veranstaltet, also Wettquoten festlegt, Einsätze entgegennimmt und im Gewinnfall die entsprechende Auszahlung leistet. Historisch stammt der Begriff aus dem Pferderennsport, wo Buchmacher die Wetten der Zuschauer verwalteten, heute ist er allgemein für Anbieter von Sportwetten gebräuchlich, ob stationär im Wettbüro oder online.
Wer in Deutschland als Buchmacher tätig werden möchte, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis, die auf dem Rennwett- und Lotteriegesetz sowie dem Glücksspielstaatsvertrag beruht. Für stationäre Wettvermittlung liegt die Zuständigkeit bei den Ländern, für Internet-Sportwetten bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Auf jede vermittelte Wette fällt zudem die Sportwettsteuer von 5,3 Prozent des Einsatzes an, die der Veranstalter abzuführen hat.
Beispiel: Ein Unternehmen, das Sportwetten im Internet anbieten möchte, muss bei der GGL eine entsprechende Erlaubnis beantragen und nachweisen, dass es unter anderem über ein anerkanntes Sozialkonzept sowie eine funktionierende Anbindung an OASIS und LUGAS verfügt. Erst nach Erteilung der Erlaubnis erscheint der Anbieter auf der Whitelist und darf in Deutschland legal Wetten annehmen.
Ein Missverständnis ist, jeder Buchmacher mit Lizenz aus einem anderen EU-Land dürfe automatisch auch in Deutschland tätig werden. Für den deutschen Markt ist unabhängig von einer ausländischen Lizenz eine gesonderte deutsche Erlaubnis erforderlich, ohne die ein Angebot als illegales Glücksspiel gilt. Historisch nahmen Buchmacher ihre Wetten häufig direkt auf der Pferderennbahn entgegen, heute erfolgt die weit überwiegende Zahl an Sportwetten online über lizenzierte digitale Plattformen statt am physischen Wettschalter.
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