Illegales Glücksspiel
Als illegales Glücksspiel gilt in Deutschland jedes Angebot, für das die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis fehlt, unabhängig davon, ob der Anbieter im Ausland über eine eigene Lizenz verfügt. Das betrifft sowohl klassische Formen wie eine nicht genehmigte Spielhalle als auch, zunehmend relevant, Online-Anbieter, die sich gezielt an deutsche Spielende richten, ohne eine deutsche Erlaubnis der GGL zu besitzen.
Die GGL hat seit ihrer Errichtung ihre Kompetenzen im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet gebündelt und geht mit gestärkten Vollzugsinstrumenten gegen entsprechende Anbieter vor, etwa durch Sperrverfügungen gegenüber Zahlungsdienstleistern oder Internetanbietern. Für dich als Spielenden ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel riskant, weil die gesetzlichen Schutzmechanismen wie Einzahlungslimit, OASIS-Anbindung oder ein verlässlicher Auszahlungsanspruch dort nicht gewährleistet sind.
Beispiel: Ein ausländischer Anbieter bewirbt auf Deutsch virtuelle Automatenspiele, verzichtet dabei aber auf ein Einzahlungslimit, einen Panikknopf und eine Anbindung an OASIS, weil er keine deutsche Erlaubnis besitzt. Die GGL kann gegen einen solchen Anbieter mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen vorgehen, ein wirksamer Schutz für bereits eingezahltes Geld besteht für dich als Spielenden in einem solchen Fall aber kaum.
Ein Missverständnis ist, eine ansprechend gestaltete Internetseite oder eine ausländische Lizenz seien ausreichende Anzeichen für Seriosität. Der einzige verlässliche Nachweis für ein legales Angebot in Deutschland ist die Listung auf der von der GGL veröffentlichten Whitelist. Auch die Werbung für ein solches Angebot, etwa über Suchmaschinen oder soziale Netzwerke, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da der Glücksspielstaatsvertrag auch die Bewerbung illegaler Angebote einschränkt.
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