GGL
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die von allen 16 Bundesländern gemeinsam getragen wird. Sie wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 1. Juli 2021 errichtet und hat ihren Sitz in Halle an der Saale. Seit dem 1. Januar 2023 übt sie die Aufsicht über länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet aus und ist zuständig für die Erteilung entsprechender Erlaubnisse.
Zu den Aufgaben der GGL zählen unter anderem die Erlaubniserteilung und Aufsicht für Online-Poker, virtuelle Automatenspiele sowie Sport- und Pferdewetten im Internet, die Führung der öffentlichen Whitelist erlaubter Anbieter sowie die Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote. Für Spielhallen, Spielbanken und die klassische Sportwette vor Ort bleiben dagegen weiterhin die jeweiligen Landesbehörden zuständig, die GGL konzentriert sich auf die länderübergreifende Ebene.
Beispiel: Möchtest du prüfen, ob ein Online-Anbieter für virtuelle Automatenspiele in Deutschland legal tätig ist, kannst du das über die von der GGL veröffentlichte Whitelist nachvollziehen. Steht ein Anbieter dort nicht gelistet, handelt es sich um ein Angebot, das die GGL als illegales Glücksspiel einstuft und gegen das sie einschreiten kann.
Ein Missverständnis ist, die GGL sei für sämtliche Glücksspielfragen in Deutschland zuständig. Tatsächlich ist ihre Zuständigkeit auf länderübergreifende Angebote beschränkt, für lokale Fragen etwa zu einer bestimmten Spielhalle bleibt weiterhin die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland Ansprechpartner. Neben der laufenden Aufsicht veröffentlicht die GGL regelmäßig Informationsangebote für Spielende, etwa Merkblätter und FAQ-Seiten zu Themen wie Einzahlungslimit, Sperrsystem und Spielerschutz.
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