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Glossar

Glücksspielstaatsvertrag

Definition: Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist das zwischen allen 16 Bundesländern vereinbarte Regelwerk, das Glücksspiel in Deutschland einheitlich rechtlich ordnet.

Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für Glücksspiel in Deutschland festlegt, von Spielbanken über Spielhallen und Sportwetten bis hin zu Online-Glücksspiel. Die aktuell geltende Fassung, der GlüStV 2021, trat zum 1. Juli 2021 in Kraft und hat mit ihr auch erstmals Online-Poker und virtuelle Automatenspiele in einem regulierten, legalen Rahmen erlaubt, statt sie nur zu dulden oder zu verbieten.

Mit dem GlüStV 2021 wurde außerdem die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder geschaffen, die seit dem 1. Januar 2023 die Aufsicht über länderübergreifende Online-Glücksspielangebote und die Vergabe der zugehörigen Erlaubnisse übernommen hat. Der Vertrag enthält zudem zentrale Spielerschutzvorgaben wie das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, das bundesweite Sperrsystem OASIS und die Kontrollinfrastruktur LUGAS.

Beispiel: Bevor ein Anbieter in Deutschland virtuelle Automatenspiele legal anbieten darf, muss er bei der GGL eine Erlaubnis nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags beantragen und wird anschließend, sofern die Erlaubnis erteilt wird, auf die öffentlich einsehbare Whitelist aufgenommen. Ohne diese Erlaubnis gilt ein Angebot in Deutschland als illegales Glücksspiel, unabhängig von einer eventuellen Lizenz aus einem anderen Land.

Ein verbreiteter Irrtum ist, der Glücksspielstaatsvertrag regle alle Details bundesweit identisch. Für Spielhallen enthält er bewusst Öffnungsklauseln, sodass einzelne Länder etwa bei Mindestabstand, Sperrzeit oder Mindestalter eigene, teils strengere Regelungen treffen können. Vorgänger des aktuellen GlüStV 2021 waren frühere Staatsverträge, die insbesondere Online-Glücksspiel noch weitgehend untersagten, bevor die aktuelle Fassung einen regulierten legalen Rahmen dafür schuf.

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Quelle: Glücksspielstaatsvertrag – gesetzliche Regelungen (GGL) · Redaktion spielothek.online, Stand September 2026