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Spielhallenrecht

Spielhallenrecht in Schleswig-Holstein

Welche Regeln das Land Schleswig-Holstein für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.

18+Mindestalter
5:00 bis 10:00 UhrSperrzeit
300 mMindestabstand
149Spielhallen
Kurz gesagt: In Schleswig-Holstein gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Sperrzeit von 5:00 bis 10:00 Uhr. Zwischen zwei Spielhallen müssen mindestens 300 Meter liegen.

Die Regeln im Überblick

Spielhallenrecht Schleswig-Holstein, Stand September 2026
Mindestalter Spielhalle18 Jahre
Sperrzeit5:00 bis 10:00 Uhr täglich
Mindestabstand zwischen Spielhallen300 m (Ausnahmen möglich)
Abstand zu Schulen/Jugendeinrichtungen300 m
Mehrfachkonzessionverboten
Sachkundenachweis Personalvorgeschrieben
Geräte je Spielhalle (SpielV)höchstens 12
Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV)20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist das Spielhallengesetz Schleswig-Holstein (SpielhG SH), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Schleswig-Holstein um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.

Ausnahmen vom Mindestabstand: Übergangsregelung: Spielhallen mit Erlaubnis vor dem 27.04.2012 müssen erst ab 1. März 2027 den vollen Abstand von 300 m einhalten, bis dahin genügen 100 m Mindestabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SpielhG SH)

Sperrzeit im Detail: 5:00 bis 10:00 Uhr täglich

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Klar formuliertes 'Verbot der Verbundspielhallen' bereits in der Paragrafenüberschrift (§ 4)
  • Übergangsfrist bis 1. März 2027 für Altspielhallen (vor 27.04.2012 erlaubt): reduzierter Abstand von 100 m statt 300 m
  • Erlaubnis erlischt, wenn Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung aufgenommen bzw. fortgeführt wird (§ 3 Abs. 6)

Zuständige Behörden

Erlaubnis für SpielhallenÖrtliche Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Glücksspielaufsicht des LandesMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein / Landesamt für soziale Dienste (Glücksspielaufsicht) · Website

Spielhallen in Schleswig-Holstein

Unser Verzeichnis kennt 176 Standorte in Schleswig-Holstein, darunter 149 Spielhallen.

Zum Verzeichnis Schleswig-Holstein

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein in die Spielhalle?

In Schleswig-Holstein gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.

Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Schleswig-Holstein?

Die Sperrzeit liegt bei 5:00 bis 10:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.

Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Schleswig-Holstein?

Zwischen zwei Spielhallen müssen in Schleswig-Holstein mindestens 300 Meter liegen. Ausnahmen: Übergangsregelung: Spielhallen mit Erlaubnis vor dem 27.04.2012 müssen erst ab 1. März 2027 den vollen Abstand von 300 m einhalten, bis dahin genügen 100 m Mindestabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SpielhG SH)

Wie viele Spielhallen gibt es in Schleswig-Holstein?

In OpenStreetMap sind in Schleswig-Holstein 149 Spielhallen und 26 Wettbüros erfasst.

Quellen:

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Hinweise auf Änderungen nehmen wir über die Kontaktseite gern entgegen.