Spielhallenrecht in Baden-Württemberg
Welche Regeln das Land Baden-Württemberg für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.
Die Regeln im Überblick
| Mindestalter Spielhalle | 18 Jahre |
|---|---|
| Sperrzeit | 0:00 bis 6:00 Uhr (Verlängerung durch Behörde möglich, Verkürzung ausgeschlossen) |
| Mindestabstand zwischen Spielhallen | 500 m (Ausnahmen möglich) |
| Abstand zu Schulen/Jugendeinrichtungen | 500 m |
| Geschlossen an | Karfreitag, Allerheiligen, Allgemeiner Buß- und Bettag, Totensonntag, Volkstrauertag, Heiligabend, 1. Weihnachtsfeiertag |
| Mehrfachkonzession | verboten |
| Sachkundenachweis Personal | vorgeschrieben |
| Geräte je Spielhalle (SpielV) | höchstens 12 |
| Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV) | 20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde |
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist das Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Baden-Württemberg um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.
Ausnahmen vom Mindestabstand: Keine allgemeine Zertifizierungs-Ausnahme; feste 500 m Luftlinie Eingangstür zu Eingangstür, keine Verkürzungsmöglichkeit im Gesetzestext gefunden
Sperrzeit im Detail: 0:00 bis 6:00 Uhr (Verlängerung durch Behörde möglich, Verkürzung ausgeschlossen)
Besonderheiten in Baden-Württemberg
- Erlaubnis grundsätzlich befristet (Neuerteilung 5 Jahre, sonst 7 Jahre; max. 15 Jahre)
- Verbot von Bargeldabhebungsgeräten/Zahlungsdiensten in der Spielhalle (§ 43 Abs. 3)
- Außenwerbung darf sich nicht an Minderjährige/Spielsuchtgefährdete richten; Tageslicht-/Einsehbarkeitspflicht (§ 44)
- Verbot von Internet-Glücksspiel-Geräten und Wettvermittlung in der Spielhalle (§ 43 Abs. 4)
Zuständige Behörden
| Erlaubnis für Spielhallen | Untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit (§ 47 Abs. 5 LGlüG) |
|---|---|
| Glücksspielaufsicht des Landes | Regierungspräsidium Karlsruhe (§ 47 Abs. 1 LGlüG); oberste Glücksspielaufsichtsbehörde: Innenministerium Baden-Württemberg · Website |
Spielhallen in Baden-Württemberg
Unser Verzeichnis kennt 628 Standorte in Baden-Württemberg, darunter 441 Spielhallen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man in Baden-Württemberg in die Spielhalle?
In Baden-Württemberg gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.
Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Baden-Württemberg?
Die Sperrzeit liegt bei 0:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.
Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Baden-Württemberg?
Zwischen zwei Spielhallen müssen in Baden-Württemberg mindestens 500 Meter liegen. Ausnahmen: Keine allgemeine Zertifizierungs-Ausnahme; feste 500 m Luftlinie Eingangstür zu Eingangstür, keine Verkürzungsmöglichkeit im Gesetzestext gefunden
An welchen Feiertagen sind Spielhallen in Baden-Württemberg geschlossen?
Geschlossen bleiben Spielhallen an: Karfreitag, Allerheiligen, Allgemeiner Buß- und Bettag, Totensonntag, Volkstrauertag, Heiligabend, 1. Weihnachtsfeiertag.
Wie viele Spielhallen gibt es in Baden-Württemberg?
In OpenStreetMap sind in Baden-Württemberg 441 Spielhallen und 186 Wettbüros erfasst.
- LGlüG Baden-Württemberg – Landesrecht BW (Gesamtausgabe) (Stand letzte Änderung 04.03.2025)
- LGlüG Volltext (PDF) (Stand 2025)
- Ministerium für Wirtschaft BW – Spielhallenrecht (Stand 2026)
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