Spielhallenrecht in Sachsen
Welche Regeln das Land Sachsen für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.
Die Regeln im Überblick
| Mindestalter Spielhalle | 18 Jahre |
|---|---|
| Sperrzeit | 23:00 bis 6:00 Uhr (laut Sächsischer Gaststättenverordnung § 8 Abs. 2); anders als in den meisten Ländern nicht im Ausführungsgesetz selbst, sondern in der Gaststättenverordnung geregelt |
| Mindestabstand zwischen Spielhallen | 250 m (Ausnahmen möglich) |
| Abstand zu Schulen/Jugendeinrichtungen | 250 m |
| Mehrfachkonzession | verboten |
| Sachkundenachweis Personal | vorgeschrieben |
| Geräte je Spielhalle (SpielV) | höchstens 12 |
| Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV) | 20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde |
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist das Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Sachsen um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.
Ausnahmen vom Mindestabstand: Abweichungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des Standorts und der Lage des Einzelfalls zulässig (Soll-Vorschrift); Verbot, wenn im selben Gebäude/Gebäudekomplex bereits eine Wettvermittlungsstelle für Sportwetten betrieben wird
Sperrzeit im Detail: 23:00 bis 6:00 Uhr (laut Sächsischer Gaststättenverordnung § 8 Abs. 2); anders als in den meisten Ländern nicht im Ausführungsgesetz selbst, sondern in der Gaststättenverordnung geregelt
Besonderheiten in Sachsen
- Erlaubnis darf für höchstens 15 Jahre erteilt werden, mit Verlängerungsmöglichkeit (§ 18 Abs. 2)
- Auffällig: identischer Mindestabstandswert (250 m) für Spielhalle-zu-Spielhalle UND Spielhalle-zu-Schule
- Sperrzeit ungewöhnlich kurz geregelt (23:00–6:00 Uhr = 7 Std.) über die allgemeine Gaststättenverordnung statt eigenständig im Glücksspielrecht
Zuständige Behörden
| Erlaubnis für Spielhallen | Untere Glücksspielaufsichtsbehörden (Kreisfreie Städte/Kreispolizeibehörden nach Sächsischem Polizeibehördengesetz) für örtlich begrenzte Veranstaltungen; im Übrigen kommunale Ordnungsbehörden für die Spielhallenerlaubnis |
|---|---|
| Glücksspielaufsicht des Landes | Landesdirektion Sachsen als obere Glücksspielaufsichtsbehörde (§ 19 Abs. 2 SächsGlüStVAG); oberste Glücksspielaufsichtsbehörde: Sächsisches Staatsministerium des Innern · Website |
Spielhallen in Sachsen
Unser Verzeichnis kennt 146 Standorte in Sachsen, darunter 129 Spielhallen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man in Sachsen in die Spielhalle?
In Sachsen gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.
Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Sachsen?
Die Sperrzeit liegt bei 23:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.
Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Sachsen?
Zwischen zwei Spielhallen müssen in Sachsen mindestens 250 Meter liegen. Ausnahmen: Abweichungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des Standorts und der Lage des Einzelfalls zulässig (Soll-Vorschrift); Verbot, wenn im selben Gebäude/Gebäudekomplex bereits eine Wettvermittlungsstelle für Sportwetten betrieben wird
Wie viele Spielhallen gibt es in Sachsen?
In OpenStreetMap sind in Sachsen 129 Spielhallen und 14 Wettbüros erfasst.
- Sächsische Gaststättenverordnung (Sperrzeit § 8) (Stand 2026)
- SächsGlüStVAG Volltext (PDF) (Stand 2025)
- REVOSax Landesrecht Sachsen (Stand 2026)
Keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Hinweise auf Änderungen nehmen wir über die Kontaktseite gern entgegen.