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Spielhallenrecht

Spielhallenrecht in Sachsen

Welche Regeln das Land Sachsen für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.

18+Mindestalter
23:00 bis 6:00 UhrSperrzeit
250 mMindestabstand
129Spielhallen
Kurz gesagt: In Sachsen gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Sperrzeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Zwischen zwei Spielhallen müssen mindestens 250 Meter liegen.

Die Regeln im Überblick

Spielhallenrecht Sachsen, Stand September 2026
Mindestalter Spielhalle18 Jahre
Sperrzeit23:00 bis 6:00 Uhr (laut Sächsischer Gaststättenverordnung § 8 Abs. 2); anders als in den meisten Ländern nicht im Ausführungsgesetz selbst, sondern in der Gaststättenverordnung geregelt
Mindestabstand zwischen Spielhallen250 m (Ausnahmen möglich)
Abstand zu Schulen/Jugendeinrichtungen250 m
Mehrfachkonzessionverboten
Sachkundenachweis Personalvorgeschrieben
Geräte je Spielhalle (SpielV)höchstens 12
Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV)20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist das Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Sachsen um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.

Ausnahmen vom Mindestabstand: Abweichungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des Standorts und der Lage des Einzelfalls zulässig (Soll-Vorschrift); Verbot, wenn im selben Gebäude/Gebäudekomplex bereits eine Wettvermittlungsstelle für Sportwetten betrieben wird

Sperrzeit im Detail: 23:00 bis 6:00 Uhr (laut Sächsischer Gaststättenverordnung § 8 Abs. 2); anders als in den meisten Ländern nicht im Ausführungsgesetz selbst, sondern in der Gaststättenverordnung geregelt

Besonderheiten in Sachsen

  • Erlaubnis darf für höchstens 15 Jahre erteilt werden, mit Verlängerungsmöglichkeit (§ 18 Abs. 2)
  • Auffällig: identischer Mindestabstandswert (250 m) für Spielhalle-zu-Spielhalle UND Spielhalle-zu-Schule
  • Sperrzeit ungewöhnlich kurz geregelt (23:00–6:00 Uhr = 7 Std.) über die allgemeine Gaststättenverordnung statt eigenständig im Glücksspielrecht

Zuständige Behörden

Erlaubnis für SpielhallenUntere Glücksspielaufsichtsbehörden (Kreisfreie Städte/Kreispolizeibehörden nach Sächsischem Polizeibehördengesetz) für örtlich begrenzte Veranstaltungen; im Übrigen kommunale Ordnungsbehörden für die Spielhallenerlaubnis
Glücksspielaufsicht des LandesLandesdirektion Sachsen als obere Glücksspielaufsichtsbehörde (§ 19 Abs. 2 SächsGlüStVAG); oberste Glücksspielaufsichtsbehörde: Sächsisches Staatsministerium des Innern · Website

Spielhallen in Sachsen

Unser Verzeichnis kennt 146 Standorte in Sachsen, darunter 129 Spielhallen.

Zum Verzeichnis Sachsen

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man in Sachsen in die Spielhalle?

In Sachsen gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.

Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Sachsen?

Die Sperrzeit liegt bei 23:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.

Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Sachsen?

Zwischen zwei Spielhallen müssen in Sachsen mindestens 250 Meter liegen. Ausnahmen: Abweichungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des Standorts und der Lage des Einzelfalls zulässig (Soll-Vorschrift); Verbot, wenn im selben Gebäude/Gebäudekomplex bereits eine Wettvermittlungsstelle für Sportwetten betrieben wird

Wie viele Spielhallen gibt es in Sachsen?

In OpenStreetMap sind in Sachsen 129 Spielhallen und 14 Wettbüros erfasst.

Quellen:

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Hinweise auf Änderungen nehmen wir über die Kontaktseite gern entgegen.