Spielhallenrecht in Bayern
Welche Regeln das Land Bayern für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.
Die Regeln im Überblick
| Mindestalter Spielhalle | 18 Jahre |
|---|---|
| Sperrzeit | 3:00 bis 9:00 Uhr täglich (Gemeinden können bei öffentlichem Bedürfnis/besonderen örtlichen Verhältnissen per Verordnung verlängern) |
| Mindestabstand zwischen Spielhallen | 500 m (Ausnahmen möglich) |
| Mehrfachkonzession | eingeschränkt/Einzelfallausnahme möglich |
| Sachkundenachweis Personal | vorgeschrieben |
| Geräte je Spielhalle (SpielV) | höchstens 12 |
| Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV) | 20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde |
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Bayern um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.
Ausnahmen vom Mindestabstand: Regelbstand 500 m; im Einzelfall kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld und der Lage des Einzelfalls Ausnahmen zulassen (Ermessensentscheidung, keine pauschale Zertifizierung)
Sperrzeit im Detail: 3:00 bis 9:00 Uhr täglich (Gemeinden können bei öffentlichem Bedürfnis/besonderen örtlichen Verhältnissen per Verordnung verlängern)
Besonderheiten in Bayern
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigte 2013 und 2018 die Verfassungskonformität der Abstands- und Verbundregelungen
- Mindestabstand für Spielhallen wurde 2017 gesetzlich erhöht (frühere Fassung sah teils geringere Werte vor)
- Getrennte Regelungen für Wettvermittlungsstellen (250 m, Art. 9) und Spielhallen (500 m, Teil 2 AGGlüStV)
Zuständige Behörden
| Erlaubnis für Spielhallen | Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) als örtliche Erlaubnisbehörden für Spielhallen |
|---|---|
| Glücksspielaufsicht des Landes | Regierung von Mittelfranken bzw. Bayerisches Staatsministerium des Innern als oberste Glücksspielaufsichtsbehörde · Website |
Spielhallen in Bayern
Unser Verzeichnis kennt 703 Standorte in Bayern, darunter 529 Spielhallen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man in Bayern in die Spielhalle?
In Bayern gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.
Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Bayern?
Die Sperrzeit liegt bei 3:00 bis 9:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.
Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Bayern?
Zwischen zwei Spielhallen müssen in Bayern mindestens 500 Meter liegen. Ausnahmen: Regelbstand 500 m; im Einzelfall kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld und der Lage des Einzelfalls Ausnahmen zulassen (Ermessensentscheidung, keine pauschale Zertifizierung)
Wie viele Spielhallen gibt es in Bayern?
In OpenStreetMap sind in Bayern 529 Spielhallen und 167 Wettbüros erfasst.
- AGGlüStV Bayern – Bürgerservice gesetze-bayern.de (Stand 2026)
- AGGlüStV Volltext (PDF) (Stand 2025)
- WEKA – Bayern erhöht Mindestabstand zwischen Spielhallen (Stand 2017)
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