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Spielhallenrecht

Spielhallenrecht in Bayern

Welche Regeln das Land Bayern für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.

18+Mindestalter
3:00 bis 9:00 UhrSperrzeit
500 mMindestabstand
529Spielhallen
Kurz gesagt: In Bayern gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Sperrzeit von 3:00 bis 9:00 Uhr. Zwischen zwei Spielhallen müssen mindestens 500 Meter liegen.

Die Regeln im Überblick

Spielhallenrecht Bayern, Stand September 2026
Mindestalter Spielhalle18 Jahre
Sperrzeit3:00 bis 9:00 Uhr täglich (Gemeinden können bei öffentlichem Bedürfnis/besonderen örtlichen Verhältnissen per Verordnung verlängern)
Mindestabstand zwischen Spielhallen500 m (Ausnahmen möglich)
Mehrfachkonzessioneingeschränkt/Einzelfallausnahme möglich
Sachkundenachweis Personalvorgeschrieben
Geräte je Spielhalle (SpielV)höchstens 12
Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV)20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Bayern um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.

Ausnahmen vom Mindestabstand: Regelbstand 500 m; im Einzelfall kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld und der Lage des Einzelfalls Ausnahmen zulassen (Ermessensentscheidung, keine pauschale Zertifizierung)

Sperrzeit im Detail: 3:00 bis 9:00 Uhr täglich (Gemeinden können bei öffentlichem Bedürfnis/besonderen örtlichen Verhältnissen per Verordnung verlängern)

Besonderheiten in Bayern

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigte 2013 und 2018 die Verfassungskonformität der Abstands- und Verbundregelungen
  • Mindestabstand für Spielhallen wurde 2017 gesetzlich erhöht (frühere Fassung sah teils geringere Werte vor)
  • Getrennte Regelungen für Wettvermittlungsstellen (250 m, Art. 9) und Spielhallen (500 m, Teil 2 AGGlüStV)

Zuständige Behörden

Erlaubnis für SpielhallenKreisverwaltungsbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) als örtliche Erlaubnisbehörden für Spielhallen
Glücksspielaufsicht des LandesRegierung von Mittelfranken bzw. Bayerisches Staatsministerium des Innern als oberste Glücksspielaufsichtsbehörde · Website

Spielhallen in Bayern

Unser Verzeichnis kennt 703 Standorte in Bayern, darunter 529 Spielhallen.

Zum Verzeichnis Bayern

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man in Bayern in die Spielhalle?

In Bayern gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.

Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Bayern?

Die Sperrzeit liegt bei 3:00 bis 9:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.

Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Bayern?

Zwischen zwei Spielhallen müssen in Bayern mindestens 500 Meter liegen. Ausnahmen: Regelbstand 500 m; im Einzelfall kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld und der Lage des Einzelfalls Ausnahmen zulassen (Ermessensentscheidung, keine pauschale Zertifizierung)

Wie viele Spielhallen gibt es in Bayern?

In OpenStreetMap sind in Bayern 529 Spielhallen und 167 Wettbüros erfasst.

Quellen:

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Hinweise auf Änderungen nehmen wir über die Kontaktseite gern entgegen.