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Spielhallenrecht

Spielhallenrecht in Rheinland-Pfalz

Welche Regeln das Land Rheinland-Pfalz für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.

18+Mindestalter
2:00 bis 8:00 UhrSperrzeit
500 mMindestabstand
224Spielhallen
Kurz gesagt: In Rheinland-Pfalz gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Sperrzeit von 2:00 bis 8:00 Uhr. Zwischen zwei Spielhallen müssen mindestens 500 Meter liegen.

Die Regeln im Überblick

Spielhallenrecht Rheinland-Pfalz, Stand September 2026
Mindestalter Spielhalle18 Jahre
Sperrzeit2:00 bis 8:00 Uhr
Mindestabstand zwischen Spielhallen500 m (Ausnahmen möglich)
Abstand zu Schulen/Jugendeinrichtungen50 m
Geschlossen anKarfreitag, Ostersonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Allerheiligen, 25. Dezember (ganztags), 24. Dezember ab 13:00 Uhr
Mehrfachkonzessionverboten
Sachkundenachweis Personalvorgeschrieben
Geräte je Spielhalle (SpielV)höchstens 12
Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV)20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist das Landesglücksspielgesetz Rheinland-Pfalz (LGlüG RP), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Rheinland-Pfalz um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.

Ausnahmen vom Mindestabstand: Zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom festgesetzten Mindestabstand zulassen

Sperrzeit im Detail: 2:00 bis 8:00 Uhr

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Keine Ausnahmen von der Sperrzeit nach Absatz 1 Satz 1 oder der Gaststättenverordnung zulässig (§ 11b Abs. 2) – striktere Regel als in anderen Ländern
  • Gestaffelte Feiertagsruhe: 24.12. ab 13 Uhr, 25.12. ganztags geschlossen
  • Parallelregelung für Wettvermittlungsstellen (§ 7a) mit eigenem 250-m-Mindestabstand und eigener Sperrzeit/Feiertagsruhe

Zuständige Behörden

Erlaubnis für SpielhallenKreisverwaltungen und Stadtverwaltungen (Ordnungsbehörden) als örtliche Erlaubnisbehörden
Glücksspielaufsicht des LandesAufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier als Landesglücksspielaufsicht Rheinland-Pfalz · Website

Spielhallen in Rheinland-Pfalz

Unser Verzeichnis kennt 263 Standorte in Rheinland-Pfalz, darunter 224 Spielhallen.

Zum Verzeichnis Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz in die Spielhalle?

In Rheinland-Pfalz gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.

Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Rheinland-Pfalz?

Die Sperrzeit liegt bei 2:00 bis 8:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.

Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Rheinland-Pfalz?

Zwischen zwei Spielhallen müssen in Rheinland-Pfalz mindestens 500 Meter liegen. Ausnahmen: Zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom festgesetzten Mindestabstand zulassen

An welchen Feiertagen sind Spielhallen in Rheinland-Pfalz geschlossen?

Geschlossen bleiben Spielhallen an: Karfreitag, Ostersonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Allerheiligen, 25. Dezember (ganztags), 24. Dezember ab 13:00 Uhr.

Wie viele Spielhallen gibt es in Rheinland-Pfalz?

In OpenStreetMap sind in Rheinland-Pfalz 224 Spielhallen und 34 Wettbüros erfasst.

Quellen:

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Hinweise auf Änderungen nehmen wir über die Kontaktseite gern entgegen.