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Spielhallenrecht

Spielhallenrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Regeln das Land Mecklenburg-Vorpommern für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.

18+Mindestalter
2:00 bis 8:00 UhrSperrzeit
500 mMindestabstand
48Spielhallen
Kurz gesagt: In Mecklenburg-Vorpommern gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Sperrzeit von 2:00 bis 8:00 Uhr. Zwischen zwei Spielhallen müssen mindestens 500 Meter liegen.

Die Regeln im Überblick

Spielhallenrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand September 2026
Mindestalter Spielhalle18 Jahre
Sperrzeit2:00 bis 8:00 Uhr
Mindestabstand zwischen Spielhallen500 m (Ausnahmen möglich)
Mehrfachkonzessionverboten (mit Übergangsausnahme)
Sachkundenachweis Personalvorgeschrieben
Geräte je Spielhalle (SpielV)höchstens 12
Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV)20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist das Glücksspielstaatsvertrag 2021 – Landesausführung Mecklenburg-Vorpommern (Spielhallenrecht im Rahmen des GlüStV 2021 M-V) (GlüStV 2021 M-V), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Mecklenburg-Vorpommern um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.

Ausnahmen vom Mindestabstand: Übergangsregelung für am 1.1.2020 bestehende bauliche Verbünde (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 GlüStV 2021 M-V)

Sperrzeit im Detail: 2:00 bis 8:00 Uhr

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Zwischen Wettvermittlungsstellen 200 m Mindestabstand, zwischen Wettvermittlungsstellen und Spielhallen ebenfalls 200 m (§ 11 Abs. 1 und 3)
  • Sperrzeit gilt einheitlich für Wettvermittlungsstellen und Spielhallen (§ 12 Abs. 1)
  • In der Sperrzeit (2–8 Uhr) ist auch der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten/Wettannahmestellen der Buchmacher untersagt (§ 12 Abs. 2)

Zuständige Behörden

Erlaubnis für SpielhallenÖrtliche Ordnungsbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte
Glücksspielaufsicht des LandesMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern bzw. nachgeordnete Aufsichtsbehörde · Website

Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern

Unser Verzeichnis kennt 58 Standorte in Mecklenburg-Vorpommern, darunter 48 Spielhallen.

Zum Verzeichnis Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man in Mecklenburg-Vorpommern in die Spielhalle?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.

Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Sperrzeit liegt bei 2:00 bis 8:00 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Spielhallen geschlossen sein.

Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern?

Zwischen zwei Spielhallen müssen in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 500 Meter liegen. Ausnahmen: Übergangsregelung für am 1.1.2020 bestehende bauliche Verbünde (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 GlüStV 2021 M-V)

Wie viele Spielhallen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

In OpenStreetMap sind in Mecklenburg-Vorpommern 48 Spielhallen und 7 Wettbüros erfasst.

Quellen:

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Hinweise auf Änderungen nehmen wir über die Kontaktseite gern entgegen.