Spielhallenrecht in Sachsen-Anhalt
Welche Regeln das Land Sachsen-Anhalt für Spielhallen festlegt: Zutrittsalter, Sperrzeit, Mindestabstand, Mehrfachkonzession und Aufsicht.
Die Regeln im Überblick
| Mindestalter Spielhalle | 18 Jahre |
|---|---|
| Sperrzeit | durch gesonderte Sperrzeitverordnung des Landes festgelegt, mindestens 3 Stunden täglich |
| Mindestabstand zwischen Spielhallen | 200 m (Ausnahmen möglich) |
| Abstand zu Schulen/Jugendeinrichtungen | 200 m |
| Geschlossen an | Karfreitag (ganztägig), Volkstrauertag (ab 5:00 Uhr), Buß- und Bettag (ab 5:00 Uhr), Totensonntag (ab 5:00 Uhr), Heiligabend ab 5:00 Uhr bis 2. Weihnachtsfeiertag 5:00 Uhr |
| Mehrfachkonzession | verboten |
| Sachkundenachweis Personal | vorgeschrieben |
| Geräte je Spielhalle (SpielV) | höchstens 12 |
| Einsatz / Verlust je Gerät (SpielV) | 20 Cent pro Spiel, höchstens 60 Euro Verlust pro Stunde |
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist das Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt (SpielhG LSA), abrufbar über das Landesrecht-Portal. Es setzt den Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Sachsen-Anhalt um und ergänzt die bundesweite Spielverordnung.
Ausnahmen vom Mindestabstand: Zuständige Behörde kann Ausnahmen vom Mindestabstand zulassen für Spielhallen, deren Erlaubnis zur Verlängerung am 1. Januar 2020 bestand (§ 2 Abs. 6 Nr. 1 SpielhG LSA)
Sperrzeit im Detail: durch gesonderte Sperrzeitverordnung des Landes festgelegt, mindestens 3 Stunden täglich
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Sehr lange Feiertagsschließung: Heiligabend ab 5 Uhr bis 2. Weihnachtsfeiertag 5 Uhr durchgehend geschlossen
- Erlaubnis auf max. 15 Jahre befristet (§ 2 Abs. 3)
- Ungewöhnlich niedriger Mindestabstand (200 m) im Ländervergleich, sowohl zu anderen Spielhallen als auch zu Kinder-/Jugendeinrichtungen
Zuständige Behörden
| Erlaubnis für Spielhallen | Örtliche Ordnungsbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte |
|---|---|
| Glücksspielaufsicht des Landes | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Glücksspielaufsicht); Sozialagentur Sachsen-Anhalt für Teilaufgaben (u.a. Sperrdatei-Kontext) · Website |
Spielhallen in Sachsen-Anhalt
Unser Verzeichnis kennt 107 Standorte in Sachsen-Anhalt, darunter 95 Spielhallen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt in die Spielhalle?
In Sachsen-Anhalt gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren.
Wann ist die Sperrzeit für Spielhallen in Sachsen-Anhalt?
Die Sperrzeit ist in Sachsen-Anhalt in einer gesonderten Verordnung geregelt: durch gesonderte Sperrzeitverordnung des Landes festgelegt, mindestens 3 Stunden täglich.
Welcher Mindestabstand gilt zwischen Spielhallen in Sachsen-Anhalt?
Zwischen zwei Spielhallen müssen in Sachsen-Anhalt mindestens 200 Meter liegen. Ausnahmen: Zuständige Behörde kann Ausnahmen vom Mindestabstand zulassen für Spielhallen, deren Erlaubnis zur Verlängerung am 1. Januar 2020 bestand (§ 2 Abs. 6 Nr. 1 SpielhG LSA)
An welchen Feiertagen sind Spielhallen in Sachsen-Anhalt geschlossen?
Geschlossen bleiben Spielhallen an: Karfreitag (ganztägig), Volkstrauertag (ab 5:00 Uhr), Buß- und Bettag (ab 5:00 Uhr), Totensonntag (ab 5:00 Uhr), Heiligabend ab 5:00 Uhr bis 2. Weihnachtsfeiertag 5:00 Uhr.
Wie viele Spielhallen gibt es in Sachsen-Anhalt?
In OpenStreetMap sind in Sachsen-Anhalt 95 Spielhallen und 10 Wettbüros erfasst.
- SpielhG LSA Volltext (PDF, gescannte Fassung) (Stand 2025)
- Landesrecht Sachsen-Anhalt (Stand 2026)
- WEKA – Sachsen-Anhalt Verordnung über die Sperrzeit für Spielhallen (Stand 2026)
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