Unterhaltungsautomat
| Kernmerkmal | keine Geldgewinnmöglichkeit |
|---|---|
| Beispiele | Flipper, Musikbox, Fahr- und Geschicklichkeitssimulatoren |
| Rechtsgrundlage | SpielV, gesonderte Regeln gegenüber Geldspielgeräten |
| Aufstellort | Spielhallen, Gaststätten, Kinos, Freizeitzentren |
| Altersfreigabe | abhängig vom konkreten Gerät, teils ohne Altersgrenze |
| Abgrenzung | nicht zu verwechseln mit dem Punktespielgerät |
Ein Unterhaltungsautomat ist ein Spielgerät, das ausschließlich der Unterhaltung dient und keine Möglichkeit bietet, Geld zu gewinnen. Klassische Beispiele sind Flipperautomaten, Musikboxen, Kran- oder Greifautomaten sowie Fahr- und Geschicklichkeitssimulatoren, wie man sie auch außerhalb von Spielhallen in Kinos, Bowlingcentern oder Freizeitparks findet.
Abgrenzung zum Geldspielgerät
Der zentrale rechtliche Unterschied zu einem Geldspielgerät liegt darin, dass beim Unterhaltungsautomat kein Geldgewinn ausgezahlt wird, sondern höchstens Spielzeit, ein Freispiel oder ein Sachpreis wie ein Plüschtier beim Greifautomaten. Dadurch entfallen die strengen Einsatz- und Verlustgrenzen der Spielverordnung, die speziell für Geräte mit Geldgewinnmöglichkeit gelten. Auch die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt betrifft in erster Linie Geldspielgeräte.
Rechtlicher Rahmen
Unterhaltungsautomaten fallen weiterhin unter allgemeine gewerberechtliche Vorschriften zur Aufstellung von Spielgeräten, unterscheiden sich aber deutlich in der Regulierungsdichte von Geldspielgeräten. Für manche Geräte mit Gewaltdarstellung oder Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz gelten zusätzliche Aufstellbeschränkungen, etwa ein Mindestabstand zu Kindern und Jugendlichen zugänglichen Bereichen.
Wo man Unterhaltungsautomaten findet
In Spielhallen stehen sie oft ergänzend neben Geldspielgeräten, häufiger sind sie aber in Gaststätten, Kinofoyers, Bowlingcentern, Freizeitparks und Einkaufszentren zu finden, also überall dort, wo reine Unterhaltung ohne Geldgewinnaspekt im Vordergrund steht.
Beispielrechnung zur Einordnung
Kostet eine Runde an einem Flipperautomaten 1 Euro und gewinnt ein Spieler bei besonders hoher Punktzahl ein Freispiel, entsteht daraus kein Geldwert, sondern lediglich eine zusätzliche Spielrunde ohne Auszahlung. Diese fehlende Geldgewinnmöglichkeit ist der entscheidende Unterschied zur Gewinnauszahlung an einem Geldspielgerät nach SpielV.
Typische Irrtümer
Manche Spieler verwechseln Unterhaltungsautomaten mit Punktespielgeräten, bei denen erzielte Punkte unter bestimmten Bedingungen gegen Geld eingetauscht werden können. Reine Unterhaltungsautomaten bieten diese Möglichkeit nicht. Auch die Annahme, jedes in einer Spielhalle stehende Gerät unterliege automatisch den SpielV-Grenzen für Geldspielgeräte, trifft auf Unterhaltungsautomaten nicht zu. Wer sich unsicher ist, welcher Gerätekategorie ein bestimmtes Gerät angehört, kann sich beim Betreiber der jeweiligen Spielhalle danach erkundigen. Ein Blick auf das an vielen Geräten angebrachte Zulassungsschild gibt zusätzlich Aufschluss über die genaue Einordnung. Gerade in Kinos oder Freizeitzentren lohnt sich dieser Blick, da dort reine Unterhaltungsautomaten häufig neben ganz anderen Freizeitangeboten stehen. Wer unsicher bleibt, kann sich zudem an den Angaben in der jeweiligen Gewerbeanmeldung des Standortbetreibers orientieren. Für Familien mit Kindern ist diese Unterscheidung besonders relevant, da reine Unterhaltungsautomaten anders zugänglich sein können als Geldspielgeräte mit strikter Alterskontrolle.
Begriffe dazu
Verwandte Einträge
Punktespiel-Gerät
Ein Punktespielgerät zahlt Gewinne als Punkte statt direkt in Geld aus und unterliegt eigenen, von Geldspielgeräten abweichenden Regeln.
Geldspielgerät nach SpielV
Ein Geldspielgerät nach SpielV ist ein zugelassener Automat mit Geldgewinnmöglichkeit, streng begrenzt in Einsatz, Verlust und Spieltempo.
Multi-Game-Gerät in der Spielhalle
Ein Multi-Game-Gerät bündelt mehrere einzeln zugelassene Spiele an einem Bildschirm, wobei jeweils nur ein Spiel aktiv genutzt wird.