Punktespiel-Gerät
| Auszahlungsform | Punkte statt direkter Geldauszahlung |
|---|---|
| Rechtliche Kategorie | eigenständige Geräteklasse neben dem Geldspielgerät |
| Historischer Kontext | frühere Alternative mit geringerer Regulierungsdichte |
| Heutige Praxis | in Spielhallen deutlich seltener als klassische Geldspielgeräte |
| Zulassung | ebenfalls bauartzulassungspflichtig |
| Abgrenzung | nicht identisch mit reinen Unterhaltungsautomaten |
Ein Punktespielgerät zahlt Gewinne zunächst als Punktestand aus, nicht als unmittelbaren Geldbetrag. Die gesammelten Punkte können je nach Geräteausgestaltung unter bestimmten Bedingungen gegen einen Gewinn eingetauscht werden. Diese Gerätekategorie ist historisch als eigenständige Alternative zum klassischen Geldspielgerät entstanden und unterliegt eigenen rechtlichen Vorgaben, die sich von den engen Grenzen der Spielverordnung für Geldspielgeräte unterscheiden.
Warum es diese Gerätekategorie gibt
Die Unterscheidung zwischen Geldspiel- und Punktespielgeräten hat gewerberechtliche und ordnungspolitische Wurzeln: Während ein Geldspielgerät unmittelbar Geld auszahlt und deshalb besonders strengen Einsatz- und Verlustgrenzen unterliegt, war ein Punktespielgerät ursprünglich als Gerät mit geringerem Suchtpotenzial und entsprechend anderer Regulierungstiefe gedacht. In der heutigen deutschen Spielhallenlandschaft spielt diese Gerätekategorie jedoch eine deutlich kleinere Rolle als das klassische Geldspielgerät nach SpielV.
Rechtlicher Rahmen
Auch ein Punktespielgerät benötigt für den gewerblichen Betrieb eine Bauartzulassung, die technische Mindeststandards absichert. Die konkrete Ausgestaltung von Einsatz- und Gewinngrenzen unterscheidet sich jedoch von den bekannten SpielV-Werten für Geldspielgeräte, etwa der 0,20-Euro-Einsatzgrenze und der 60-Euro-Verlustgrenze pro Stunde. Betreiber müssen die jeweilige Geräteklasse korrekt deklarieren, eine Umgehung der strengeren Geldspielgerät-Regeln über eine falsche Einordnung ist unzulässig.
Wo man Punktespielgeräte findet
Punktespielgeräte sind in deutschen Spielhallen deutlich seltener als klassische Geldspielgeräte und treten eher vereinzelt oder in besonderen Aufstellkontexten auf. Für die meisten Besucher einer Spielhalle bleibt das Geldspielgerät nach SpielV die dominierende Gerätekategorie.
Beispielrechnung zur Einordnung
Erzielt ein Spieler an einem Punktespielgerät nach mehreren Runden einen Punktestand, der laut Gewinntabelle des Geräts einem bestimmten Gegenwert entspricht, erfolgt die Auszahlung entsprechend der für dieses Gerät geltenden, eigenständigen Regeln, nicht nach den für Geldspielgeräte bekannten Stundengrenzen von 60 beziehungsweise 400 Euro.
Typische Irrtümer
Häufig werden Punktespielgeräte fälschlich mit reinen Unterhaltungsautomaten gleichgesetzt, die überhaupt keine Geldgewinnmöglichkeit bieten. Punktespielgeräte stehen rechtlich dazwischen: Sie sind weder klassische Geldspielgeräte nach den engen SpielV-Grenzen noch gewinnfreie Unterhaltungsautomaten. Wer unsicher ist, an welcher Gerätekategorie er gerade sitzt, sollte im Zweifel das Betreiberpersonal der Spielhalle fragen, statt sich auf die Optik des Automaten zu verlassen. Diese Unterscheidung ist mehr als eine formale Detailfrage, da sich daraus unterschiedliche Einsatz- und Verlustgrenzen für den Spieler ergeben. Historisch gewachsen ist diese Zweiteilung ein Grund dafür, warum die deutsche Automatenlandschaft komplexer wirkt als vergleichbare Regelungen im europäischen Ausland.
Begriffe dazu
Verwandte Einträge
Geldspielgerät nach SpielV
Ein Geldspielgerät nach SpielV ist ein zugelassener Automat mit Geldgewinnmöglichkeit, streng begrenzt in Einsatz, Verlust und Spieltempo.
Unterhaltungsautomat
Ein Unterhaltungsautomat ist ein Spielgerät ohne Geldgewinnmöglichkeit, etwa ein Flipper, Simulator oder Geschicklichkeitsspiel.
Klassischer Fruchtautomat
Der klassische Fruchtautomat arbeitet mit 3 Walzen, wenigen Gewinnlinien und Symbolen wie Kirschen, Glocken und Siebenen.