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Geldspielgerät nach SpielV

Kurz gesagt: Ein Geldspielgerät nach SpielV ist ein zugelassener Automat mit Geldgewinnmöglichkeit, streng begrenzt in Einsatz, Verlust und Spieltempo.
Fakten auf einen Blick
RechtsgrundlageSpielverordnung (SpielV)
Höchsteinsatz pro Spiel0,20 Euro
Mindestspieldauer5 Sekunden
Verlustgrenze60 Euro pro Stunde
Gewinngrenze400 Euro pro Stunde
Pflichtpausemindestens 5 Minuten nach 1 Stunde Betrieb
ZulassungsstellePhysikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

Als Geldspielgerät nach SpielV bezeichnet man einen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Geld, der in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt werden darf. Grundlage ist die Spielverordnung des Bundes, die technische und rechtliche Mindestanforderungen an solche Geräte stellt. Ohne gültige Bauartzulassung darf kein Geldspielgerät in Deutschland gewerblich betrieben werden.

Die zentralen Grenzwerte nach § 13 SpielV

Der Höchsteinsatz pro Spiel liegt bei 0,20 Euro, die Mindestspieldauer bei 5 Sekunden. Innerhalb einer Stunde darf die Summe der Verluste eines Spielers, also Einsätze abzüglich Gewinne, 60 Euro nicht übersteigen. Umgekehrt ist auch der mögliche Gewinn je Stunde auf 400 Euro begrenzt. Nach einer Stunde ununterbrochenen Spielbetriebs schreibt die Verordnung eine Spielpause von mindestens 5 Minuten vor, in der keine neuen Einsätze angenommen werden dürfen.

Zulassung und Kontrolle

Bevor ein Geldspielgerät aufgestellt werden darf, prüft die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig im Rahmen der Bauartzulassung, ob die Software diese Grenzwerte technisch zuverlässig einhält. Jede Softwareänderung eines bereits zugelassenen Geräts erfordert grundsätzlich eine erneute Prüfung. Zusätzlich zur Bundesregelung greifen landesrechtliche Vorgaben etwa zu Mindestabstand zwischen Spielhallen und zur Sperrzeit.

Wo man solche Geräte findet

Geldspielgeräte nach SpielV stehen in Spielhallen sowie, in geringerer Zahl, in Gaststätten mit gültiger Aufstellerlaubnis. Spielbanken sind von der SpielV ausgenommen und unterliegen stattdessen eigenen, landesrechtlichen Spielbankgesetzen mit teils abweichenden Grenzen. Online-Automatenspiel ist rechtlich getrennt geregelt und läuft über die GGL-Whitelist.

Rechenbeispiel

Verliert ein Spieler durchgehend, erreicht er bei einem Einsatz von 0,20 Euro pro Spiel und einer Spieldauer von 5 Sekunden rechnerisch nach etwa 300 Spielen die stündliche Verlustgrenze von 60 Euro, sofern keine Gewinne zwischenzeitlich gegengerechnet werden. In der Praxis wechseln sich Verlust- und Gewinnspiele ab, sodass die tatsächliche Zahl der Spiele bis zum Erreichen der Grenze variiert.

Typische Irrtümer

Ein verbreiteter Irrtum ist, die gesetzlichen Grenzen von 60 Euro Verlust und 400 Euro Gewinn pro Stunde ließen sich durch schnelles Spielen umgehen. Die technische Zulassung stellt sicher, dass das Gerät diese Grenzen unabhängig vom Spieltempo einhält und den Betrieb bei Erreichen automatisch anpasst beziehungsweise die Pflichtpause auslöst. Wer sein eigenes Spielverhalten besser einordnen möchte, kann sich zusätzlich an den unabhängigen Informationen von check-dein-spiel.de orientieren. Auch die Bezeichnung eines Geräts als besonders modern oder mit vielen Zusatzfunktionen ändert nichts an den bundesweit einheitlichen Grenzwerten der SpielV.

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