Geldspielgerät nach SpielV
| Rechtsgrundlage | Spielverordnung (SpielV) |
|---|---|
| Höchsteinsatz pro Spiel | 0,20 Euro |
| Mindestspieldauer | 5 Sekunden |
| Verlustgrenze | 60 Euro pro Stunde |
| Gewinngrenze | 400 Euro pro Stunde |
| Pflichtpause | mindestens 5 Minuten nach 1 Stunde Betrieb |
| Zulassungsstelle | Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) |
Als Geldspielgerät nach SpielV bezeichnet man einen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Geld, der in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt werden darf. Grundlage ist die Spielverordnung des Bundes, die technische und rechtliche Mindestanforderungen an solche Geräte stellt. Ohne gültige Bauartzulassung darf kein Geldspielgerät in Deutschland gewerblich betrieben werden.
Die zentralen Grenzwerte nach § 13 SpielV
Der Höchsteinsatz pro Spiel liegt bei 0,20 Euro, die Mindestspieldauer bei 5 Sekunden. Innerhalb einer Stunde darf die Summe der Verluste eines Spielers, also Einsätze abzüglich Gewinne, 60 Euro nicht übersteigen. Umgekehrt ist auch der mögliche Gewinn je Stunde auf 400 Euro begrenzt. Nach einer Stunde ununterbrochenen Spielbetriebs schreibt die Verordnung eine Spielpause von mindestens 5 Minuten vor, in der keine neuen Einsätze angenommen werden dürfen.
Zulassung und Kontrolle
Bevor ein Geldspielgerät aufgestellt werden darf, prüft die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig im Rahmen der Bauartzulassung, ob die Software diese Grenzwerte technisch zuverlässig einhält. Jede Softwareänderung eines bereits zugelassenen Geräts erfordert grundsätzlich eine erneute Prüfung. Zusätzlich zur Bundesregelung greifen landesrechtliche Vorgaben etwa zu Mindestabstand zwischen Spielhallen und zur Sperrzeit.
Wo man solche Geräte findet
Geldspielgeräte nach SpielV stehen in Spielhallen sowie, in geringerer Zahl, in Gaststätten mit gültiger Aufstellerlaubnis. Spielbanken sind von der SpielV ausgenommen und unterliegen stattdessen eigenen, landesrechtlichen Spielbankgesetzen mit teils abweichenden Grenzen. Online-Automatenspiel ist rechtlich getrennt geregelt und läuft über die GGL-Whitelist.
Rechenbeispiel
Verliert ein Spieler durchgehend, erreicht er bei einem Einsatz von 0,20 Euro pro Spiel und einer Spieldauer von 5 Sekunden rechnerisch nach etwa 300 Spielen die stündliche Verlustgrenze von 60 Euro, sofern keine Gewinne zwischenzeitlich gegengerechnet werden. In der Praxis wechseln sich Verlust- und Gewinnspiele ab, sodass die tatsächliche Zahl der Spiele bis zum Erreichen der Grenze variiert.
Typische Irrtümer
Ein verbreiteter Irrtum ist, die gesetzlichen Grenzen von 60 Euro Verlust und 400 Euro Gewinn pro Stunde ließen sich durch schnelles Spielen umgehen. Die technische Zulassung stellt sicher, dass das Gerät diese Grenzen unabhängig vom Spieltempo einhält und den Betrieb bei Erreichen automatisch anpasst beziehungsweise die Pflichtpause auslöst. Wer sein eigenes Spielverhalten besser einordnen möchte, kann sich zusätzlich an den unabhängigen Informationen von check-dein-spiel.de orientieren. Auch die Bezeichnung eines Geräts als besonders modern oder mit vielen Zusatzfunktionen ändert nichts an den bundesweit einheitlichen Grenzwerten der SpielV.
Begriffe dazu
Verwandte Einträge
Punktespiel-Gerät
Ein Punktespielgerät zahlt Gewinne als Punkte statt direkt in Geld aus und unterliegt eigenen, von Geldspielgeräten abweichenden Regeln.
Klassischer Fruchtautomat
Der klassische Fruchtautomat arbeitet mit 3 Walzen, wenigen Gewinnlinien und Symbolen wie Kirschen, Glocken und Siebenen.
Unterhaltungsautomat
Ein Unterhaltungsautomat ist ein Spielgerät ohne Geldgewinnmöglichkeit, etwa ein Flipper, Simulator oder Geschicklichkeitsspiel.