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Multi-Game-Gerät in der Spielhalle

Kurz gesagt: Ein Multi-Game-Gerät bündelt mehrere einzeln zugelassene Spiele an einem Bildschirm, wobei jeweils nur ein Spiel aktiv genutzt wird.
Fakten auf einen Blick
Grundprinzipmehrere Einzelspiele an einem Terminal wählbar
Rechtsstatusjedes Einzelspiel braucht eigene Bauartzulassung
Gleichzeitigkeitpro Terminal ist nur ein Spiel aktiv nutzbar
Geräteanzahl je Standortdurch Landesrecht und Spielhallenerlaubnis begrenzt
Fundortgrößere Spielhallen mit mehreren Aufstellflächen
Grenzen je EinzelspielSpielV-Grenzen gelten für das jeweils aktive Spiel

Ein Multi-Game-Gerät bündelt mehrere einzeln bauartzugelassene Spiele an einem gemeinsamen Bildschirm und Bedienpult. Aus Sicht des Spielers wirkt das Gerät wie ein einziges großes Terminal, tatsächlich kann er über ein Auswahlmenü zwischen verschiedenen Spielvarianten wechseln, etwa unterschiedlichen Themen oder Walzenmechaniken. Aktiv genutzt und abgerechnet wird dabei jeweils nur ein Spiel gleichzeitig.

Technischer und rechtlicher Hintergrund

Jedes einzelne Spiel innerhalb eines Multi-Game-Geräts muss für sich genommen die Vorgaben der Spielverordnung erfüllen und eine eigene Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt besitzen. Das Gerät als Ganzes zählt gegenüber der Aufsichtsbehörde weiterhin als ein einzelnes Geldspielgerät im Sinne der zulässigen Höchstzahl je Aufstellfläche. Diese Höchstzahl regelt die jeweilige Spielhallenerlaubnis auf Grundlage von Bundes- und Landesrecht.

Warum Betreiber solche Geräte einsetzen

Für Spielhallenbetreiber bietet ein Multi-Game-Gerät den Vorteil, dass Spieler bei nachlassendem Interesse an einem Thema nicht die gesamte Aufstellfläche verlassen müssen, sondern innerhalb desselben Geräts zu einer anderen Spielvariante wechseln können. Für die Aufsicht ändert sich dadurch an den grundsätzlichen Einsatz- und Verlustgrenzen nichts, diese gelten unverändert für das jeweils aktive Einzelspiel.

Wo man Multi-Game-Geräte findet

Vor allem in größeren, modernen Spielhallen mit mehreren Aufstellflächen. In kleineren Gaststätten mit stark begrenzter Geräteanzahl sind sie seltener, da dort meist einfache Einzelspielgeräte aufgestellt werden.

Rechenbeispiel zur Geräteanzahl

Erlaubt eine Spielhallenerlaubnis für einen Standort maximal 12 Geldspielgeräte, zählt ein Multi-Game-Terminal mit fünf wählbaren Einzelspielen weiterhin nur als ein Gerät im Sinne dieser Höchstzahl. Ein Betreiber kann also theoretisch mit 12 Multi-Game-Terminals eine deutlich größere Spielauswahl anbieten als mit 12 klassischen Einzelspielgeräten, ohne die zulässige Gerätehöchstzahl zu überschreiten.

Typische Irrtümer

Manche Spieler nehmen an, ein Multi-Game-Gerät biete insgesamt großzügigere Gewinnchancen als ein Einzelspielgerät. Da jedes hinterlegte Spiel eigenständig zugelassen ist und unabhängig funktioniert, lässt sich diese Annahme nicht belegen. Auch der Wechsel zwischen Spielen innerhalb des Geräts verändert nicht die grundlegende Funktionsweise des jeweils aktiven Zufallsgenerators. Für Spieler bleibt entscheidend, dass jedes Einzelspiel innerhalb des Terminals über eine eigene, geprüfte Gewinnstruktur verfügt. Auch die Reihenfolge, in der die Spiele im Menü angezeigt werden, hat keinerlei Einfluss auf deren jeweilige Gewinnwahrscheinlichkeit. Für Spielhallenbetreiber ändert sich durch die Bündelung außerdem nichts an der Pflicht, jedes einzelne hinterlegte Spiel vor der Freigabe separat prüfen zu lassen.

Begriffe dazu

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