Sozialkonzept
Nach § 6 des Glücksspielstaatsvertrags sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet, ein Sozialkonzept zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen, um Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen. Das gilt sowohl für Spielhallenbetreiber als auch für Spielbanken und lizenzierte Online-Anbieter, jeweils mit an die Glücksspielform angepassten konkreten Inhalten.
Ein Sozialkonzept muss dabei mehrere Kernpunkte abdecken: die Benennung eines Beauftragten für das Konzept, die Berücksichtigung von Jugend- und Spielerschutz in Werbung, regelmäßige Personalschulungen zu Rechtsgrundlagen und Glücksspielsucht, konsequente Identitätskontrollen, Aufklärung über Suchtrisiken, Früherkennung problematischen Spielverhaltens, Information über Beratungsstellen, die Umsetzung von Sperrverfahren sowie eine Dokumentation aller Maßnahmen mit regelmäßiger Berichterstattung an die zuständige Behörde.
Beispiel: Ein Spielhallenbetreiber legt in seinem Sozialkonzept konkret fest, dass jeder Mitarbeitende einmal jährlich zu Warnsignalen problematischen Spielverhaltens geschult wird und dass bei entsprechenden Anzeichen ein festgelegtes internes Verfahren bis hin zur Fremdsperre greift. Ohne ein solches, von der Behörde anerkanntes Konzept wird die glücksspielrechtliche Erlaubnis nicht erteilt.
Ein Missverständnis ist, ein Sozialkonzept sei ein einmalig erstelltes Dokument ohne laufende Bedeutung. Tatsächlich verlangt der Glücksspielstaatsvertrag eine tatsächliche Umsetzung im Betriebsalltag sowie eine regelmäßige, gegenüber der Behörde dokumentierte Berichterstattung über die ergriffenen Maßnahmen. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die tatsächliche Umsetzung des Sozialkonzepts im laufenden Betrieb überprüfen und bei erkennbaren Mängeln Nachbesserungen verlangen, bevor eine Erlaubnis verlängert wird. Kleinere Betriebe können sich bei der Erstellung eines Sozialkonzepts an behördlichen Mindestanforderungen orientieren, wie sie einzelne Landesbehörden in eigenen Merkblättern veröffentlicht haben, um den Erstellungsaufwand zu erleichtern.
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