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Spielerschutz & Hilfe

Spielsperre über OASIS: beantragen, Dauer und aufheben

· Redaktion spielothek.online

Beratungsgespräch als Symbolbild für Spielerschutz und Selbstsperre

Bild: Vitaly Gariev via Pexels

Kurz gesagt: Eine Selbstsperre über OASIS beantragst du beim Regierungspräsidium Darmstadt oder direkt bei einem Glücksspielanbieter, die Mindestdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr und lässt sich frühestens danach durch einen schriftlichen Antrag wieder aufheben.

Wer merkt, dass Glücksspiel zu einem Problem wird, hat in Deutschland ein wirksames Werkzeug zur Hand: die Spielsperre über das bundesweite System OASIS, kurz für Onlineabfrage Spielerstatus. Eine solche Sperre ist mehr als eine symbolische Geste, sie schließt dich tatsächlich von nahezu allen legalen Glücksspielangeboten in Deutschland aus, von der Spielhalle über die Spielbank bis zum lizenzierten Online-Casino. Genau deshalb lohnt es sich, den Ablauf, die Mindestdauer und die Aufhebung genau zu kennen, bevor du dich für diesen Schritt entscheidest.

Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Selbstsperre und eine Fremdsperre beantragt werden, welche Fristen gelten, wie die Aufhebung funktioniert und wo du zusätzlich Unterstützung findest, wenn hinter dem Wunsch nach einer Sperre ein grundsätzliches Problem mit dem eigenen Spielverhalten steht.

Was OASIS überhaupt ist

OASIS ist die zentrale, bundesweite Sperrdatei für Glücksspiel in Deutschland und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der die rechtliche Basis für Sperren in seinen §§ 8a und 23 sowie weiteren Bestimmungen festlegt. In der Datei werden Personen erfasst, die entweder sich selbst gesperrt haben oder von Dritten gesperrt wurden. Jeder lizenzierte Anbieter in Deutschland, von der stationären Spielhalle bis zum Online-Casino mit GGL-Lizenz, ist verpflichtet, vor Spielbeginn einen Abgleich mit dieser Datei durchzuführen.

Angeschlossen sind Spielbanken, das Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten, Sportwetten sowie sämtliche lizenzierten Online-Glücksspielangebote. Nicht erfasst sind bestimmte Lotterien mit höchstens zwei wöchentlichen Ziehungen, Gewinnsparen und Totalisator-Pferdewetten, da diese Angebote als weniger risikobehaftet eingestuft werden. Die praktische Bedeutung dieser breiten Anbindung ist erheblich: Eine einzige Sperre wirkt gleichzeitig gegenüber allen angeschlossenen Anbietern, du musst dich also nicht bei jedem Betreiber einzeln sperren lassen.

Selbstsperre beantragen

Eine Selbstsperre kannst du auf zwei Wegen beantragen: direkt bei einem Glücksspielanbieter, etwa am Empfang einer Spielhalle oder im Kundenkonto eines lizenzierten Online-Anbieters, oder online beziehungsweise schriftlich beim Regierungspräsidium Darmstadt, das eigene Formulare für Selbstsperren bereitstellt. In beiden Fällen wird der Eintrag zentral in OASIS gespeichert und wirkt danach anbieterübergreifend.

Mindestdauer der Selbstsperre

Grundsätzlich beträgt die Mindestdauer einer Selbstsperre ein Jahr. Du kannst jedoch auf ausdrücklichen Wunsch eine individuellere Mindestdauer vereinbaren, die jedoch gesetzlich nicht unter drei Monaten liegen darf. Nach Ablauf dieser Mindestdauer endet die Sperre nicht automatisch, sondern bleibt so lange bestehen, bis du sie aktiv aufheben lässt.

Tipp: Überlege dir die gewählte Mindestdauer gut. Eine längere Sperrzeit von einem Jahr bietet mehr Sicherheit vor einem impulsiven Rückfall als die gesetzlich mögliche Mindestlaufzeit von drei Monaten, kann aber nicht vorzeitig beendet werden.

Fremdsperre: Wenn andere Alarm schlagen

Eine Sperre muss nicht zwingend von der betroffenen Person selbst ausgehen. Angehörige, Lebenspartner sowie Glücksspielanbieter selbst können eine sogenannte Fremdsperre beantragen, wenn ein begründeter Sperrgrund erkennbar ist. Als Gründe gelten insbesondere eine erkennbare Gefährdung durch Glücksspielsucht, eine erhebliche Überschuldung, Zahlungsschwierigkeiten oder ein Einsatzverhalten, das erkennbar nicht dem Einkommen oder Vermögen der Person entspricht.

Für den Antrag sind eine unterschriebene Sperranfrage, ein Identitätsnachweis der antragstellenden Person und, sofern möglich, der zu sperrenden Person sowie Nachweise für die genannten Gründe erforderlich, wobei ein Führerschein hierfür ausdrücklich nicht als gültiges Ausweisdokument akzeptiert wird. In Fällen mit rechtlicher Betreuung reicht ein Betreuerausweis, ohne dass die betroffene Person selbst dazu Stellung nehmen muss. Fremdsperren lassen sich inzwischen vollständig online über das Regierungspräsidium Darmstadt beantragen, zuvor war lediglich ein papierbasiertes PDF-Verfahren möglich.

OASIS-Spielsperre im Überblick
Merkmal Regelung
Zentrale Stelle Regierungspräsidium Darmstadt
Rechtsgrundlage §§ 8a, 23 u.a. GlüStV 2021
Mindestdauer Selbstsperre Ein Jahr, auf Wunsch mindestens drei Monate
Aufhebung Frühestens nach Mindestdauer, nur auf schriftlichen Antrag
Fremdsperre möglich durch Angehörige, Lebenspartner, Glücksspielanbieter
Erfasste Sperren (Stand August 2023) 209.271 Einträge, rund 99 Prozent selbst veranlasst

So läuft die Aufhebung ab

Eine Spielsperre endet nicht automatisch mit Ablauf der Mindestdauer. Wenn du wieder spielen möchtest, musst du einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Dieser Antrag kann frühestens nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestsperrdauer eingereicht werden. Die Behörde prüft den Antrag und entscheidet über die Aufhebung, wobei bei einer Fremdsperre in der Regel zusätzliche Anforderungen gelten, da hier ja ursprünglich eine dritte Person eine Gefährdung gesehen hatte.

Wichtig: Solange deine Sperre aktiv ist, darf dich kein angeschlossener Anbieter zum Spiel zulassen, auch wenn du persönlich anderer Meinung bist. Das gilt unabhängig davon, ob du die Sperre selbst beantragt hast oder eine Fremdsperre vorliegt.

Warum Zahlen für die Wirksamkeit sprechen

Die Größenordnung der Sperrdatei zeigt, wie relevant das Instrument in der Praxis ist. Waren im Januar 2019 noch 54.867 Sperren registriert, stieg die Zahl bis August 2023 auf insgesamt 209.271 Einträge. Der überwiegende Teil davon, rund 99 Prozent, geht auf Selbstsperren zurück, was zeigt, dass die meisten Betroffenen den Schritt aus eigenem Antrieb gehen. Diese deutliche Zunahme lässt sich auch auf die erweiterte Anbindung von Online-Anbietern seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zurückführen, wodurch OASIS heute deutlich mehr Glücksspielformen abdeckt als noch vor wenigen Jahren. Vor der Legalisierung des Online-Glücksspiels im Jahr 2021 beschränkte sich die Wirkung einer Sperre faktisch überwiegend auf stationäre Angebote, während heute derselbe Eintrag automatisch auch gegenüber jedem lizenzierten Online-Casino und jedem Anbieter von Online-Sportwetten greift.

Was passiert, wenn ein Anbieter die Sperre missachtet

Lässt ein Anbieter dich trotz aktiver OASIS-Sperre spielen, verstößt er gegen seine gesetzliche Verpflichtung aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und riskiert aufsichtsrechtliche Konsequenzen durch die GGL bis hin zum Entzug der Erlaubnis. Für dich als betroffene Person kann ein solcher Verstoß zudem zivilrechtlich relevant sein, da in der Rechtsprechung diskutiert wird, ob Einsätze, die trotz bestehender Sperre entgegengenommen wurden, zurückgefordert werden können. Eine allgemeingültige Aussage dazu lässt sich pauschal nicht treffen, hier kommt es auf den Einzelfall und die jeweilige Vertragsgestaltung an. Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte sich an eine auf Glücksspielrecht spezialisierte Rechtsberatung wenden, da dieser Beitrag keine Rechtsberatung ersetzt.

Was eine Sperre nicht ersetzt

Eine OASIS-Sperre ist ein wirksames strukturelles Instrument, sie ersetzt aber keine Beratung oder Therapie, wenn hinter dem Spielverhalten ein tieferliegendes Suchtproblem steht. Wenn du merkst, dass du dauerhaft über deine finanziellen Möglichkeiten spielst, Kontrolle verlierst oder dein Umfeld unter deinem Spielverhalten leidet, ist eine Sperre ein guter erster Schritt, sollte aber idealerweise mit professioneller Unterstützung begleitet werden. Kostenfreie und anonyme Beratung erhältst du bei der BIÖG-Telefonberatung unter 0800 1 37 27 00 sowie über die Website check-dein-spiel.de. Die Beratung ist montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr erreichbar, an 363 Tagen im Jahr, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, und du musst dabei keine persönlichen Daten preisgeben, wenn du das nicht möchtest.

  • Wähle die Mindestdauer deiner Selbstsperre bewusst, mindestens drei Monate, in der Regel ein Jahr.
  • Beantrage die Sperre direkt bei einem Anbieter oder online beim Regierungspräsidium Darmstadt.
  • Denke an eine Fremdsperre, wenn du dir um eine dir nahestehende Person Sorgen machst.
  • Stelle den Aufhebungsantrag erst nach Ablauf der Mindestdauer, schriftlich und mit gültigem Ausweisdokument.
  • Nutze zusätzlich Beratungsangebote wie check-dein-spiel.de, wenn eine Sperre allein nicht ausreicht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Selbstsperre in OASIS mindestens?

Grundsätzlich beträgt die Mindestdauer einer Selbstsperre ein Jahr. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine kürzere individuelle Mindestdauer vereinbart werden, die jedoch nicht unter drei Monaten liegen darf.

Wie kann ich eine Spielsperre aufheben lassen?

Du musst einen schriftlichen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen, das die zentrale OASIS-Sperrdatei führt. Der Antrag ist frühestens nach Ablauf der vereinbarten Mindestsperrdauer möglich, eine automatische Aufhebung nach Fristende findet nicht statt.

Kann auch jemand anderes mich sperren lassen?

Ja, das nennt sich Fremdsperre. Angehörige, Lebenspartner oder auch Glücksspielanbieter selbst können eine Fremdsperre beantragen, wenn ein begründeter Sperrgrund vorliegt, etwa eine Gefährdung durch Spielsucht, Überschuldung oder ein Einsatzverhalten, das nicht dem Einkommen oder Vermögen entspricht.

Für welche Glücksspielangebote gilt eine OASIS-Sperre?

Eine OASIS-Sperre gilt bundesweit und anbieterübergreifend für Spielbanken, Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten, Sportwetten sowie lizenzierte Online-Glücksspielangebote. Ausgenommen sind bestimmte Lotterien mit höchstens zwei wöchentlichen Ziehungen sowie Gewinnsparen und Totalisator-Pferdewetten.

Kostet die Beantragung einer Selbstsperre etwas?

Die Selbstsperre über OASIS ist für dich als Spieler grundsätzlich kostenfrei zu beantragen. Auskünfte zum genauen Ablauf erhältst du beim Regierungspräsidium Darmstadt sowie über die Beratungsangebote von check-dein-spiel.de.

Wenn du unsicher bist, ob dein Spielverhalten problematisch ist, kann dir unser /selbsttest/ eine erste Einordnung geben. Weiterführende Hilfsangebote findest du im Hub /verantwortungsvoll-spielen/, und Fachbegriffe wie Fremdsperre erklärt unser /glossar/. Zur Frage, wie Budgetlimits im Alltag helfen können, lies unseren Ratgeber zu Budget und Limits.

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