Recht & Regeln
Spielverordnung erklärt: Regeln für Automaten in Spielhallen

Bild: lil artsy via Pexels
Wer schon einmal an einem Geldspielgerät in einer Spielhalle gesessen hat, hat vermutlich bemerkt, dass sich zwischen zwei Spielen immer eine kurze Pause einstellt und dass der Automat irgendwann eine spürbare Zwangspause einlegt. Das ist kein Zufall und auch keine technische Eigenart einzelner Hersteller, sondern die direkte Folge eines Bundesgesetzes: der Spielverordnung, kurz SpielV. Sie regelt bundesweit einheitlich, wie Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten technisch programmiert sein müssen, um überhaupt zugelassen zu werden.
Anders als das Spielhallenrecht, das seit der Föderalismusreform 2006 in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist die Spielverordnung Bundesrecht und gilt deshalb deutschlandweit einheitlich für jedes zugelassene Geldspielgerät. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten technischen Grenzwerte, was sie in der Praxis bedeuten und warum sie überhaupt existieren.
Was die Spielverordnung regelt
Die Spielverordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die auf Grundlage der Gewerbeordnung erlassen wurde und Details zur Zulassung von Geldspielgeräten sowie zu Spielhallen im engeren technischen Sinn festlegt. Sie ergänzt damit § 33i GewO, der die grundsätzliche Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Spielhalle regelt. Während die Länder über ihre eigenen Spielhallengesetze bestimmen, wo und wie viele Spielhallen es geben darf, bestimmt die Spielverordnung als Bundesrecht, wie die einzelnen Geräte darin funktionieren müssen.
Mindestspieldauer und Einsatzgrenze pro Spiel
Nach § 13 SpielV beträgt die Mindestspieldauer an einem Geldspielgerät fünf Sekunden. Innerhalb dieser fünf Sekunden darf der Einsatz für ein einzelnes Spiel höchstens 0,20 Euro betragen, der maximale Gewinn pro Spiel liegt bei 2 Euro. Diese enge Kopplung von Zeit, Einsatz und Gewinn verhindert, dass ein Gerät in kurzer Zeit sehr hohe Summen umsetzt, weil jedes einzelne Spiel technisch limitiert und zeitlich entschleunigt ist.
Warum gerade fünf Sekunden
Die Fünf-Sekunden-Grenze ist bewusst so gewählt, dass ein Spiel nicht in schneller Folge wiederholt werden kann. Damit soll die sogenannte Ereignisfrequenz begrenzt werden, also wie oft pro Zeiteinheit ein Spielergebnis feststeht. Eine hohe Ereignisfrequenz gilt in der Suchtforschung als einer der zentralen Faktoren, die das Suchtpotenzial eines Glücksspiels erhöhen, weil sie schnelle Wiederholung und damit auch schnelle Verluste ermöglicht.
| Kennwert | Grenzwert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestspieldauer | 5 Sekunden | § 13 SpielV |
| Höchsteinsatz je Spiel | 0,20 Euro | § 13 SpielV |
| Höchstgewinn je Spiel | 2 Euro | § 13 SpielV |
| Verlustgrenze je Stunde | 60 Euro | § 13 SpielV |
| Gewinngrenze je Stunde | 400 Euro | § 13 SpielV |
| Höchstzahl Geräte je Spielhalle | 12 Geräte | § 3 SpielV, bestätigt durch OLG Hamm, 03.03.2009 |
Die Verlustgrenze pro Stunde
Neben den Grenzwerten für das einzelne Spiel greift eine zweite, übergeordnete Regel: die stündliche Verlustgrenze. Nach § 13 SpielV darf die Summe der Verluste, also die Einsätze abzüglich der Gewinne, im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht überschreiten. Das Gerät muss diese Grenze technisch selbst einhalten, unabhängig davon, wie viel Geld eingelegt wird. In der Praxis bedeutet das, dass ein Automat nach Erreichen dieser Verlustgrenze eine erzwungene Pause einlegt oder das Spieltempo so anpasst, dass die Grenze im Durchschnitt eingehalten wird.
Spiegelbildlich dazu existiert eine Obergrenze für Gewinne: Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen. Diese Deckelung soll verhindern, dass kurzfristig sehr hohe Auszahlungen zu einer Art Kettenreaktion führen, bei der Spielerinnen und Spieler ermutigt werden, größere Gewinne sofort wieder einzusetzen.
Höchstens zwölf Geräte pro Spielhalle
Auch die Zahl der Geldspielgeräte pro Standort ist begrenzt. Nach § 3 SpielV dürfen in einer Spielhalle höchstens zwölf Geldspielgeräte aufgestellt werden, wobei zusätzlich eine Mindestfläche je Gerät vorgeschrieben ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat diese Obergrenze in einem Urteil vom 3. März 2009 ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass diese Zahl auch dann gilt, wenn ein Betreiber versucht, durch bauliche Trennung mehr Geräte in einem zusammenhängenden Betrieb unterzubringen. Diese Begrenzung soll verhindern, dass einzelne Standorte zu übermäßig konzentrierten Spielangeboten werden.
Beispielrechnung: Was die Grenzwerte praktisch bedeuten
Um die abstrakten Grenzwerte greifbarer zu machen, lohnt sich eine einfache Beispielrechnung. Ein Geldspielgerät benötigt pro Spiel mindestens fünf Sekunden, damit ergeben sich rein rechnerisch maximal 720 Spiele pro Stunde, wenn ohne jede Unterbrechung gespielt würde (60 Minuten mal 60 Sekunden geteilt durch 5 Sekunden). Würde bei jedem dieser Spiele der Höchsteinsatz von 0,20 Euro eingesetzt und nichts gewonnen, ergäbe sich daraus ein theoretischer Verlust von 144 Euro pro Stunde (720 Spiele mal 0,20 Euro). Genau deshalb greift zusätzlich die eigenständige Verlustgrenze von 60 Euro pro Stunde aus § 13 SpielV: Sie deckelt den tatsächlichen Verlust unabhängig von der Zahl der gespielten Runden auf diesen Betrag, indem das Gerät bei Erreichen der Grenze automatisch reagiert, etwa durch eine Zwangspause oder eine Anpassung der Auszahlungsquote innerhalb der zugelassenen Bauartprüfung. Die theoretische Obergrenze aus Spieldauer und Einsatz allein sagt also noch nichts über den tatsächlich maximal möglichen Verlust aus, dafür ist die eigenständige Stundengrenze entscheidend.
Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Damit ein Geldspielgerät überhaupt aufgestellt werden darf, muss es zunächst ein Zulassungsverfahren durchlaufen, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) begleitet wird. Die PTB prüft anhand technischer Richtlinien, ob die Software eines Geräts die Vorgaben der Spielverordnung tatsächlich einhält, etwa die Mindestspieldauer und die Verlustgrenze pro Stunde. Nur Geräte mit gültiger Bauartzulassung dürfen in Deutschland gewerblich betrieben werden. Diese technische Prüfung unterscheidet Geldspielgeräte in Spielhallen deutlich von unregulierten oder illegal betriebenen Automaten, bei denen eine solche Kontrolle fehlt.
Unterschied zu Automaten in Gaststätten
Die technischen Grenzwerte der Spielverordnung, also Mindestspieldauer, Einsatz- und Verlustgrenzen, gelten grundsätzlich unabhängig vom Aufstellort. Ein Unterschied besteht jedoch bei der zulässigen Anzahl: Während in einer Spielhalle bis zu zwölf Geräte stehen dürfen, ist die Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten nach der entsprechenden Erlaubnis gemäß § 33c GewO deutlich stärker begrenzt. Der Grund liegt darin, dass eine Gaststätte primär der Bewirtung dient und das Automatenspiel dort nur eine Nebenfunktion einnehmen soll.
Warum diese Regeln 2018 verschärft wurden
Die heute geltenden Grenzwerte gehen maßgeblich auf die Novelle der Spielverordnung zurück, die am 11. November 2018 vollständig in Kraft trat. Mit dieser Novelle wurden unter anderem die Ausweiskontrollpflicht am Einlass eingeführt und die technischen Vorgaben für Geräte verschärft, um den Spielerschutz zu stärken. Seither ist die Kombination aus zeitlicher Entschleunigung, Einsatzbegrenzung und stündlicher Verlustobergrenze der zentrale gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen sich jedes zugelassene Geldspielgerät in Deutschland bewegen muss.
- Merke dir die Verlustgrenze von 60 Euro pro Stunde als gesetzlichen Rahmen, nicht als Budgetempfehlung.
- Achte auf eine erkennbare Bauartzulassung des Geräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
- Zähle im Zweifel die Geräte in einer Spielhalle, mehr als zwölf sind nicht zulässig.
- Nutze den /budget-rechner/, um dein eigenes Limit unabhängig von der gesetzlichen Obergrenze festzulegen.
- Melde auffällig schnelle Spielfolgen unterhalb von fünf Sekunden der zuständigen Ordnungsbehörde.
Häufige Fragen
Wie lange muss ein Spiel an einem Geldspielgerät mindestens dauern?
Nach § 13 der Spielverordnung beträgt die Mindestspieldauer fünf Sekunden. In dieser Zeit darf der Einsatz höchstens 0,20 Euro betragen und der Gewinn höchstens 2 Euro.
Wie viel kann ich an einem Geldspielgerät maximal pro Stunde verlieren?
Die Summe der Verluste, also Einsätze abzüglich Gewinne, darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen. Das ist eine gesetzliche Obergrenze nach § 13 SpielV, die durch die programmierte Gerätesoftware technisch sichergestellt wird.
Wie viele Geldspielgeräte darf eine Spielhalle aufstellen?
Nach § 3 der Spielverordnung dürfen in einer Spielhalle höchstens zwölf Geldspielgeräte aufgestellt werden. Diese Obergrenze wurde unter anderem durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2009 bestätigt.
Gibt es auch eine Obergrenze für Gewinne pro Stunde?
Ja. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze soll verhindern, dass extrem hohe Auszahlungen kurzfristig zu unkontrolliertem Weiterspielen verleiten.
Gilt die Spielverordnung auch für Automaten in Gaststätten?
Ja, die technischen Vorgaben der Spielverordnung zu Spieldauer, Einsatz und Verlustgrenze gelten grundsätzlich für alle zugelassenen Geldspielgeräte, unabhängig davon, ob sie in einer Spielhalle oder in einer Gaststätte aufgestellt sind. Die zulässige Anzahl der Geräte je Standort unterscheidet sich jedoch.
Mehr zur Berechnung realistischer Auszahlungsquoten liest du in unserem Ratgeber zu RTP und Auszahlungsquote, eine legale Spielhalle in deiner Nähe findest du über den /spielhallen-finder/, und Fachbegriffe wie Bauartzulassung erklärt unser /glossar/.
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